Das DiGA-Verzeichnis
Was ist das DiGA-Verzeichnis?
Das DiGA-Verzeichnis ist ein Register des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), in dem zugelassene Digitale Gesundheitsanwendungen geführt werden. Digitale Gesundheitsanwendungen, die entweder vorläufig oder dauerhaft im DiGA-Verzeichnis gelistet sind, können von Ärzten und Ärztinnen und Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen auf Rezept verschrieben oder von Patientinnen und Patienten direkt angefragt werden und werden nach Prüfung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstattet. Auch wenn solche Digitalen Gesundheitsanwendungen nicht immer „Apps“ sind, werden DiGAs daher oft als „App auf Rezept“ bezeichnet.
Wie kommt man ins DiGA-Verzeichnis?
Um in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden, muss eine Gesundheitsanwendung ein umfangreiches DiGA-Zulassungsverfahren durchlaufen, das sogenannte DiGA-Fast-Track-Verfahren für Digitale Gesundheitsanwendungen. So soll durch das BfArM sichergestellt werden, dass nur sichere Gesundheits-Anwendungen mit nachgewiesener Wirksamkeit in das DiGA Verzeichnis aufgenommen werden. Die umfangreichen Anforderungen an eine DiGA werden im DiGA-Leitfaden des BfArM beschrieben.
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Torsten Christann
Managing Partner