Innovationsfonds-
Antrag
Noch bis Ende 2024 fördert der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses Vorhaben zur Versorgungsforschung in Deutschland mit 200 Mio. Euro pro Jahr. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung.
Noch bis Ende 2024 fördert der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses Vorhaben zur Versorgungsforschung in Deutschland mit 200 Mio. Euro pro Jahr. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung.
Jährliches Budget des Innovationsfonds
Seit 2016 geförderte Projekte
Mögliche Förderung allein für die Konzepterstellung
Derzeit letzter Batch für eine Förderung
Der Innovationsfonds ist ein zentrales Förderinstrument der Gesundheitspolitik, das aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung innovative Versorgungsformen und Versorgungsforschung in Deutschland unterstützt. Er fördert interdisziplinäre Zusammenarbeit und neue Ideen, um die Patientenversorgung zu verbessern und den Austausch im Gesundheitswesen zu stärken. Jährlich stehen bis 2024 200 Millionen Euro zur Verfügung, um sektorenübergreifende Versorgungsformen zu entwickeln und die GKV-Versorgung zu verbessern. Seit 2020 fördert der Innovationsfonds auch die Entwicklung und Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien. Die Umsetzung der Förderung obliegt dem Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Hierunter versteht man Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, insbesondere sektorenübergreifende Versorgungsmodelle. Sektorenübergreifende Modelle haben das Ziel, die Trennung der einzelnen Sektoren zu überwinden, oder die innersektoralen Schnittstellen zu optimieren.
Versorgungsforschung bezeichnet die wissenschaftliche Analyse der Versorgung von Einzelpersonen und der Bevölkerung mit gesundheitsbezogenen Produkten und Dienstleistungen. Die Förderung von Versorgungsforschungsprojekten ist auf den Kontext der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt.
Das Umsetzungspotenzial einer neuen Versorgungsform bezieht sich auf ihre langfristige Integration in die Versorgung. Es hängt vom Grad der Durchführbarkeit der erforderlichen Maßnahmen zur Implementierung in die Versorgung und von der Übertragbarkeit der Rahmenbedingungen des Projekts ab. Die Machbarkeit des Projekts wird als ein entscheidendes Kriterium für das Umsetzungspotenzial betrachtet.
Nach der erfolgreichen Einreichung der Ideenskizze, die die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts erklären, wird entschieden, welche Vorhaben hinsichtlich der Konzeptentwicklungsphase finanziell gefördert werden. Hier erhalten die ausgewählten Ideenskizzen die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten ihre Konzepte zu entwickeln und zu konkretisieren, sowie den Vollantrag auszuarbeiten.
Anschließend entscheidet der Innovationsausschuss auf Basis der Vollanträge, welche Projekte zur Durchführungsphase zugelassen und somit weiter finanziell gefördert werden. In dieser Phase wird die Durchführung von in der Regel nicht mehr als 20 dieser Vorhaben mit der jährlich verfügbaren Fördersumme gefördert.
Bis Ende des Jahres 2024 werden jährlich Förderbekanntmachungen mit einem Volumen von 200 mio. € veröffentlicht.
Anträge, die eindeutig auf den Gegenstand der jeweiligen Förderbekanntmachung Bezug nehmen und die entsprechenden Förderkriterien und -voraussetzungen erfüllen.
Für die Konzeptentwicklungsphase neuer Versorgungsformen können bis zu 75.000 € beantragt werden. Es gibt keine festen Grenzwerte für die Beantragung von Fördermitteln für die Durchführungsphase von neuen Versorgungsformen, für Anträge zur Versorgungsforschung sowie für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von ausgewählten medizinischen Leitlinien. Die beantragten Mittel müssen jedoch angemessen kalkuliert und für die Umsetzung verhältnismäßig und notwendig sein.
Es sollten bereits erste Erkenntnisse über die Wirksamkeit der zugrunde liegenden Intervention oder Methode vorliegen, die in der Ideenskizze beschrieben werden sollten. Normalerweise sollte eine Krankenkasse in die Durchführung des Projekts einbezogen werden, und es ist auch wichtig, eine unabhängige Evaluation in der Durchführungsphase sicherzustellen.
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