5 Jahre DiGA – Happy Birthday, und bitte gleich mal zum Check-up!
Liebe Leserinnen und Leser,
heute feiern wir Geburtstag: fünf Jahre digitale Gesundheitsanwendungen – ein Jubiläum, das man wahlweise mit digitaler Konfettikanone oder mit einem Stirnrunzeln feiern kann. Denn zwischen Euphorie und Ernüchterung liegt beim Thema DiGA oft nur ein Download.
Vor fünf Jahren hätte wohl kaum jemand gedacht, dass wir heute über 56 im BfArM-Verzeichnis gelistete DiGA sprechen können (Stand Oktober 2025). Was 2019 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) begann, war für viele zunächst ein politisches Experiment und hat sich als Konzept mittlerweile längst etabliert. Doch in der Versorgungspraxis sind DiGAs noch kein fester Bestandteil. Sie sind anerkannt, aber noch nicht selbstverständlich; vorhanden, aber vielerorts noch am Anfang ihrer Nutzung.
Gleichzeitig mussten bereits 16 Anwendungen das Verzeichnis wieder verlassen, weil sie die Anforderungen an Evidenz nicht erfüllen konnten oder der Hersteller sie zurückgezogen hat.
Das ist einerseits ein gutes Zeichen, denn es zeigt, dass das BfArM den Evidenznachweis ernst nimmt. Andererseits nährt es Zweifel, wie robust und nachhaltig manche der digitalen Therapieansätze tatsächlich sind. Ein bisschen wie bei einer Diät-App: Die Idee überzeugt schnell, aber die Umsetzung scheitert oft am langen Atem.
Zwischen Euphorie, Evidenz und Ernüchterung
Der Digital-Health-Markt hat sich rasant entwickelt. Heute gibt es Apps gegen Rückenschmerzen, Angststörungen oder Tinnitus, die für viele Patient:innen eine wertvolle Ergänzung zur klassischen Therapie geworden sind. Doch wer im Alltag nachfragt, merkt schnell: DiGAs sind noch längst nicht überall im System angekommen.
Viele Ärzt:innen und Therapeut:innen beklagen, dass ihnen Zeit, Wissen und Vergütung fehlen, um DiGAs sinnvoll in ihre Behandlungsprozesse zu integrieren. Schulungsmaterialien, Leitlinien oder strukturierte Hilfen, um „die richtige DiGA für den richtigen Patienten“ zu finden, sind Mangelware. Wer verordnet, tut es meist aus persönlicher Überzeugung, aber nicht, weil das System es leicht macht.
Die Krankenkassen ziehen ebenfalls eine gemischte Bilanz. „Die Grundidee ist goldrichtig, aber die Umsetzung zeigt Verbesserungsbedarf“, sagt Dr. Jens Baas, Vorstand der Techniker Krankenkasse (TK). Das klingt höflich, meint aber: Die Kosten sind hoch, der Nachweis des Nutzens aus Sicht der Kassen oft noch zu schwach.
Im ersten Jahr dürfen Hersteller ihre Preise frei festlegen, im Schnitt rund 540 Euro pro App, aber eben auch bis über 2.000 Euro. Erst danach wird verhandelt, und der Preis sinkt dann auf durchschnittlich 229 Euro.
Doch alle DiGAs – selbst jene in Erprobung – sind von Beginn an erstattungsfähig. Ein teurer Vertrauensvorschuss, der manchmal enttäuscht wird, wenn Anwendungen am Ende wieder vom Markt verschwinden oder ihre Hersteller Insolvenz anmelden.
Die Hersteller hingegen verweisen auf den langen, regulatorischen Weg bis zur Listung: klinische Studien, Datenschutzprüfungen, technische Standards, teure Zertifizierungen. „Innovation braucht Zeit und Kapital“, lautet ihr Argument.
Und zwischen diesen Fronten stehen die Patient:innen. Sie erleben die DiGAs oft als Fortschritt, als echte Alternative zu den bisherigen Therapie-Optionen, aber nicht als Selbstverständlichkeit. Bekanntheit und Vertrauen sind noch weit von der Alltagsakzeptanz entfernt.
Auf die nächsten 5 Jahre
Die nächsten fünf Jahre werden entscheidend sein. Es wird darum gehen, digitale Gesundheitsanwendungen besser in die Versorgung zu integrieren. Mit einer stärkeren Einbindung von Ärzt:innen, Therapeut:innen, vielleicht mit speziell geschulten DiGA-Nurses, die Patient:innen bei Aufklärung und Nutzung begleiten.
Gleichzeitig muss das Wissen über DiGAs weiter wachsen, denn nur wer die Anwendungen kennt, kann sie auch sinnvoll einsetzen. Ebenso wichtig ist, dass DiGAs Einzug in medizinische Leitlinien finden, damit digitale Therapien endlich denselben Grad an Vertrauen und Verbindlichkeit erhalten wie etablierte Behandlungsformen. So wie bereits in den S3-Leitlinien „Prävention und Therapie der Adipositas“ und „Insomnie bei Erwachsenen“.
Auch die Qualitätssicherung wird in den kommenden Jahren eine größere Rolle spielen: Ab 2026 sollen Versorgungsdaten in einer anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung erhoben werden. Ein Schritt hin zu mehr Transparenz und Evidenz einerseits, aber auch zu einem leistungsbezogenen Erstattungspreis der DiGAs.
Und nicht zuletzt braucht es Unterstützung und Anerkennung für diejenigen, die DiGAs in der Praxis begleiten: eine faire Vergütung und klare Strukturen für Aufklärung, Monitoring und Nachsorge. Dann kann sich das volle Potenzial der digitalen Gesundheitsversorgung für alle entfalten.
Fazit: Zwischen Fortschritt und Verantwortung
Das DVG war ein mutiger Startschuss und fünf Jahre später ist klar: Der Weg war richtig, aber noch lange nicht zu Ende.
Digitale Gesundheitsanwendungen sind keine Spielerei, sondern ein essentieller Teil der Medizin von morgen. Ihre Schnittstellen zur ePA, ihre Patient-Reported Outcomes (PROMs) und die daraus entstehenden Daten sind entscheidend, um Versorgung gezielt zu steuern und Qualität sichtbar zu machen.
Wenn uns das gelingt, feiern wir in fünf Jahren nicht mehr die Idee der DiGA, sondern ihren nachweisbaren Nutzen für Patient:innen und Versorgung im Alltag.
Ich gönne mir nun ein Stück Geburtstagstorte und werde mit meiner Diät-App verhandeln, ob Sahne als „medizinisch notwendige Ausnahme“ gilt.
Bis zum nächsten Mal,
Ihr Torsten Christann
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Torsten Christann
Managing Partner











































